Hegen

Compliance

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Als Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Beschäftigten sind wir verpflichtet, gemäß der Hinweigeberschutzgesetzes (HinSchG) eine interne Meldestelle einzurichten.

Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).

Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.

Unter folgendem Link finden Sie ausführliche Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz:

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